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Der Spielplatz im Minette-Pötter-Park in der Schulstraße (Innenstadt) wird bald umgebaut – und du kannst mitentscheiden, was neu dazukommt!
Neben einem tollen neuen Wasserspielgerät wird auch ein neuer Spielturm aufgebaut. Drei verschiedene Spieltürme stehen zur Auswahl – und der Turm mit den meisten Stimmen gewinnt!
👉 Du willst mitentscheiden? Dann mach mit bei der Abstimmung auf Instagram entweder bei dem Kinder- und Jugendbüro (@kijub_unna) oder der Kreisstadt Unna (@kreisstadt_unna).
Ob groß, bunt oder besonders abenteuerlich – deine Stimme zählt!
Wir freuen uns auf viele Abstimmungen und darauf, gemeinsam mit euch den Park noch schöner zu machen.
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Das Kinder- und Jugendbüro hat einen Spielepool angeschafft, der von Unnaer Eltern, Vereinen und Verbänden für Kinderfeste, Spielplatzfeiern und Ähnliches ausgeliehen werden kann. Kosten entstehen nur, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert!
Nach telefonischer Absprache (Tel.: 02303 25413-51 und -58) können die Spiele bei der Werkstatt im Kreis Unna, an der Viktoriastraße 17, abgeholt und entliehen werden. Öffnungszeiten: 8:00-16:00 Uhr.
Hier können Sie sich unsere Spielgeräteliste anschauen!
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Die zunächst bis zum 31.07.2025 befristete Richtlinie des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ wird nun um ein weiteres Jahr verlängert.
Hierdurch ist es auch im kommenden Schul- /Kindergartenjahr möglich 2025/26, die gemeinsame Mittagsverpflegung als auch die Kosten für die Teilnahme an einer Klassenfahrt durch einen Kostenzuschuss zu ermöglichen.
Es geht um Härtefälle - um Kinder und Jugendliche-, die nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden, beispielsweise Kinder und Jugendliche aus Familien,
- die nur über finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe verfügen (existenzsichernder Bedarf zzgl. 20%),
- deren Familien aufgrund von Verbraucherinsolvenz oder anderweitigen finanziellen Belastungen aufgrund besonderer individueller Umstände nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen,
- welche aufgrund eines ungesicherten Rechtstatus weder Leistungen nach dem SGB noch dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und dennoch in NRW leben,
- deren Eltern aus verschiedensten Gründen nicht erreichbar sind, ein Handlungsbedarf von den Einrichtungen dringend gesehen wird.
HIER KLICKEN UM WEITERE INFOS ZU ERHALTEN!


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Abgabe der Filme bis zum 01.09.2025

