Bildung und Teilhabe (BUT)
Jedes Kind verdient eine gleichberechtigte Zukunft, ohne Armut
BuT ist eine finanzielle Unterstützung für Kinder und junge Menschen aus einkommensschwachen und arbeitslosen Familien
Es gibt
○ Leistungen für Bildung: Ab Kita bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
○ Leistungen für Teilhabe: Ab Geburt bis Vollendung des 18. Lebensjahres
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen müssen den Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen bei der Kreisverwaltung Unna stellen.
● Zuständig ist die Dienststelle im Kreishaus Unna. Die Kontaktmöglichkeiten sind HIER zu finden.
Beim Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld ist das örtliche Jobcenter für die Leistungen des Bildung und Teilhabepakets (BuT) zuständig.
● Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen, Anträgen oder Änderungen direkt an Ihr kommunales
Jobcenter.
Wichtig:
Bei erstmaliger Beantragung muss das DATENERHEBUNGSBLATT eingereicht werden.
Die Abrechnung erfolgt über die UpdateCard ICH 2.0 (But-Karte).
Auch Unnaer Ferienaktionen können somit mit der Update Card abgerechnet werden!
So funktioniert es:
Die UpdateCard ICH 2.0 kann einfach beim jeweiligen Anbieter (z. B. Schule, Kita, Caterer oder Verein oder Kinder- und Jugendbüro der Kreisstadt Unna) vorgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Karte.
Unter www.but-konto.de können Sie Angebote suchen und mit Ihren persönlichen Zugangsdaten nachschauen, welche Leistungen Ihrem Kind bewilligt wurden.
Auch ohne Sozialleistungen können Ansprüche bestehen!
Prüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen: Dieser prüft schnell, ob ein Anspruch besteht HIER KLICKEN
Wohngeldrechner: Schätzung möglicher Wohngeldhöhe HIER KLICKEN
Weitere Informationen zur sind gerne persönlich im Kinder- und Jugendbüro oder telefonisch unter 02303 103 5155 zu erfragen.
Zusätzliches Informationsmaterial:
Internetseite der BUT Beratung
Weitere Infos zu Bildung und Teilhabe
Weitere Infos zur Bildungskarte
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KOSTENZUSCHUSS FÜR MITTAGSVERPFLEGUNG UND TEILNAHME AN EINER KLASSENFAHRT über FONDS "Alle Kinder essen mit"
Auch wenn kein Anspruch auf BUT besteht, können trotzdem Kosten für Mittagsverpflegung und Kosten für die Teilnahme an Klassenfahrten bezuschusst werden wenn nachfolgende Kriterien erfüllt sind: Hier klicken für weitere Infos!
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FÖRDERUNG VON FERIENFREIZEITEN
Im Rahmen des Kinder- und Ferienhilfswerkes der Stadt Unna können Erholungsmaßnahmen in Ferienhäusern, Jugendherbergen und Zeltlagern gefördert werden.
Die Förderung ist für Kinder, Jugendliche und Familien, die eine Erholungsmaßnahme nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können, gedacht.
Nähere Informationen gibt es im Kinder- und Jugendbüro, unter der Telefonnummer 02303/ 103 5155 und/oder hier.
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