Was ist der Ferienpass?
Der Ferienpass ist ein Ferienfreizeitprogramm mit unterschiedlichen Aktionen für Kinder und Jugendliche. Es soll berufstätige Eltern entlasten und Kindern und Jugendlichen abwechslungsreiche Ferientage bieten. Jeden Tag finden Veranstaltungen statt, die von Kindern und Jugendlichen mit einer vorherigen Anmeldung und Zahlung eines Teilnahmebeitrages besucht werden können, oder zu denen sie ohne Anmeldung hingehen können. Ob allein oder gemeinsam mit Freunden, Langeweile wird mit dem Ferienpass nicht aufkommen. Ein spannendes und buntes Programm mit Spiel, Sport, Kreativität, Natur und Abenteuer erwartet die Kinder und Jugendlichen. Die Angebote werden alle betreut und finden ohne Eltern statt, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Wer kann am Ferienprogramm teilnehmen?
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Stadtgebiet Unna (dazu zählen Afferde, Billmerich, Hemmerde, Kessebüren, Königsborn, Lünern, Massen, Mitte, Mühlhausen/Uelzen) wohnen sowie Kinder und Jugendliche, welche eine Schule im Stadtgebiet Unna besuchen und am ersten Tag des Angebotes überwiegend zwischen 6 und 17 Jahre alt sind. Die mögliche Altersbegrenzung ist bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben und lässt keine Ausnahmen zu. Eltern dessen Kinder eine Unnaer Schule besuchen, jedoch außerhalb eines vom System freigegebenen Postleitzahlengebiets wohnen, wenden sich bitte an das Kinder- und Jugendbüro.
Wann findet der Ferienpass statt?
Der Ferienpass wird in den Oster-, Sommer- und Herbstferien veranstaltet. Weihnachten ist Familienzeit.
Wer ist Veranstalter des Ferienpasses?
Organisiert wird der Ferienpass vom Kinder- und Jugendbüro der Kreisstadt Unna. Anbieter sind Vereine und Verbände, Jugendorganisatoren, vom Kinder- und Jugendbüro Beauftragte sowie Mitarbeitende des Kinder- und Jugendbüros.
Wie erfahre ich vom Ferienpass?
Die erste Mitteilung über die Veröffentlichung des Ferienpasses erhalten Abonnentinnen und Abonnenten des kostenlosen Newsletters vom Kinder- und Jugendbüro. Eine Anmeldung für den Newsletter ist jederzeit über die KiJub Internetseite möglich. Anschließend werden Infoflyer zum Ferienprogramm an den Schulen verteilt und Werbung über Social-Media-Kanäle verbreitet (Instagram: kijub_unna und kreisstadt_unna, Facebook: Kinder- und Jugendbüro der Kreisstadt Unna und Kreisstadt Unna).
Wo finde ich das Ferienprogramm?
Das Ferienprogramm ist ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Ferienbeginn auf der Internetseite www.kijub-unna.de zu finden. Eine gedruckte Version gibt es aus ökologischen und organisatorischen Gründen nicht.
Wie melde ich mein Kind zum Ferienprogramm an?
Eine Anmeldung, für die im Kinder- und Jugendbüro anmeldepflichtigen Angebote, ist ausschließlich nach Registrierung online über die Internetseite des KiJubs möglich und gilt als verbindlich. Erziehungsberechtigte können nur ihre eigenen Kinder anmelden. Anmeldungen für Dritte (befreundete Kinder/Jugendliche, Nachbarskinder) sind nicht erlaubt.
Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, kann sich mit den Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendbüros in Verbindung setzen.
Wie läuft das Anmeldeverfahren?
Zu unterscheiden ist zwischen Angeboten, welche direkt beim Veranstalter und solchen, die beim Kinder- und Jugendbüro gebucht werden. Für die Veranstaltungen welche beim Kinder- und Jugendbüro gebucht werden, werden die Anmeldungen 2 ½ Wochen vor Ferienbeginn freigeschaltet. Diese Veranstaltungen sind an dem grün ausgefüllten Punkt auf den ersten Blick zu erkennen. Anschließend können von freitags bis montags ganz in Ruhe Buchungen getätigt werden. Hier zählt nicht „Wer zuerst kommt mahlt zuerst.“ Damit alle die gleiche Chance auf einen Platz haben, entscheidet, auf vielfachen Wunsch, dienstags ein automatisches Losverfahren über die Platzvergabe. Anschließend kann im Elternportal nachgesehen werden, ob ein grünes Z für Zusage zugeteilt worden ist. Wichtig: Es sollten auch nur die Plätze gebucht werden, die tatsächlich wahrgenommen werden können. Denn mit der Anmeldung ist es verpflichtend, den für den zugeteilten Platz entsprechenden Teilnahmebeitrag zu entrichten.
Nach dem Losverfahren können freie Angebotsplätze weiterhin direkt gebucht werden. Es wird keine Warteliste geführt.
Wieso kann ich manche Angebote nicht online sondern nur direkt beim Veranstalter buchen?
Dies ist eine Vorgabe der Anbieter. Diese entscheiden, ob ein Angebot mit oder ohne Anmeldung läuft und ob das Angebot direkt beim Anbieter gebucht werden soll. Überwiegend erfolgt die Anmeldung über das Online-Portal. Wenn das Angebot direkt über den Anbieter gebucht werden muss, ist ein Hinweis in der Programmbeschreibung zu finden.
Wie viele Angebote können gebucht werden?
Eine Begrenzung wird nicht vorgegeben. Es sollte jedoch beachtet werden, dass eine Anmeldung dazu verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten.
Wie kann ich Geschwisterkinder und Freunde zur gemeinsamen Teilnahme anmelden?
Bei der Anmeldung/Registrierung kann angegeben werden, ob Geschwisterkinder nur zusammen an den gleichen Angeboten teilnehmen sollen. Sie haben hier also die Wahl. Möchte das Kind mit einem anderen Teilnehmer gemeinsam an einer Aktion teilnehmen, dann benötigen Sie hierfür die Anmeldenummer des Freundes/der Freundin. Das heißt, jeder meldet sich zunächst individuell an und vermerkt dann in der Übersicht der gebuchten Angebote die Anmeldenummer des Freundes/der Freundin. Es muss nur bei einem der beiden Kinder die Anmeldenummer des Anderen eingetragen werden. Bei der Verlosung werden dann beide Kinder gemeinsam berücksichtigt. Diese Regelung hebt dann eine eventuelle Geschwisterzuordnung auf.
Wann muss eine Einverständniserklärung zum Ferienangebot mitgebracht werden?
Bei den jeweiligen Angeboten wird im Text darauf hingewiesen, wenn eine besondere Einverständniserklärung mitgebracht werden muss. Der entsprechende Vordruck ist als pdf-Datei bei diesen Angeboten zu finden. Außerdem muss zu Aktionen, für die keine Anmeldung erforderlich ist, eine allgemeine Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden (z.Bsp. Spiel und Sport in den Hallen, Poolbillard etc.). Dieses Formular kann auf der KiJub Seite heruntergeladen oder vor Ort im Kinder- und Jugendbüro abgeholt werden.
Wer kann für Veranstaltungen Zuschüsse beantragen? Wie ist dies möglich?
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen- die Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen- haben Anspruch auf Leistungen aus dem Starke-Familien-Gesetz (ehemals Bildungs- und Teilhabepaket). Für Leistungen aus dem Bereich Sport, Spiel oder Kultur können jährlich 180 Euro pro Kind in Anspruch genommen werden. Auch Ferienpassangebote können somit bezuschusst werden. Zur weiteren Abwicklung der Bezuschussung einzelner Ferienpassaktionen legen Sie einfach die Bildungskarte (UpdateCard ICH 2.0) Ihres Kindes im Kinder- und Jugendbüro vor.
Wieviel kostet eine Teilnahme an Ferienpassangeboten?
Es gibt kostenlose und kostenpflichtige Veranstaltungen. Die jeweiligen Kosten werden bei jedem Angebot separat angegeben.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Eine Bezahlung ist online möglich per Giropay, Kreditkarte (Mastercard und Visa) und PayPal. Die Bezahlung per UpdateCard ICH 2.0 ist im Kinder- und Jugendbüro möglich. Giropay ist ein deutsches Online-Bezahlverfahren aller deutschen Banken und Sparkassen und beinhaltet die Online-Überweisung mit Onlinebanking-Zugangsdaten (ohne Registrierung) und die digitale Girocard für Sparkassen Kunden. Die Zahlung ist nach der Verlosung bzw. nach der Buchung der Aktionen innerhalb von drei Werktagen zu leisten. Sollte die Buchung drei Tage vor der Veranstaltung durchgeführt werden, muss direkt nach Buchung bezahlt werden.
Wer kann bei Problemen und Fragen weiterhelfen?
Das Kinder- und Jugendbüro der Kreisstadt Unna, Bahnhofstraße 45 h, 59423 Unna, 02303 103 51 51
Ist eine kostenfreie Stornierung möglich? Generell ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich! Gebuchte Angebote müssen bezahlt werden. Ausnahmen: Fehlbuchungen können innerhalb einer Stunde kostenfrei storniert werden. Stornieren Sie hier kostenpflichtig und wenden sich dann per Mail oder telefonisch an das Kinder- und Jugendbüro. Eine individuelle, manuelle Änderung seitens des Kinder- und Jugendbüros ist dann möglich.
Im bescheinigten Krankheitsfall ist eine kostenfreie Stornierung möglich, sofern vor Beginn der Veranstaltung abgesagt worden ist. Hier ist eine Rückerstattung von Beträgen ab 5 Euro möglich (Kleinbetragsregelung). Auch hier gilt, stornieren Sie kostenpflichtig und wenden Sie sich dann an das Kinder- und Jugendbüro.
Eine einmalige Stornierung bis zum Zeitpunkt der Auslosung ist kostenfrei möglich.
Erstattungen des Teilnahmebetrages werden nicht vorgenommen, wenn die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer aus Krankheitsgründen oder sonstigen persönlichen Gründen vorzeitig den Programmort verlassen muss bzw. später zum Programmort kommt.
Wie kommt mein Kind zur Veranstaltung?
Die An- und Abreise zum angegebenen Treffpunkt für die Ferienaktion ist von der Personensorgeberechtigten zu organisieren. Bitte beachten, dass bei Verspätungen nicht gewartet werden kann.
Was ist mitzubringen?
Wird im Anmeldeprozess auf eine besondere Einverständniserklärung hingewiesen, ist diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Angebot mitzubringen. Das Dokument ist bei den jeweiligen Aktionen hinterlegt. Außerdem sollten Dinge, wie beispielsweise Verpflegung, Sonnenschutzmittel usw., die bei den Ferienangeboten angegeben sind, mitgebracht werden.
Was ist bei Ausfall einer Veranstaltung?
Bei Ausfall einer Veranstaltung erhalten Sie vom Kinder- und Jugendbüro eine Mitteilung und der Teilnahmebeitrag wird vollständig zurückerstattet.
Wie sind Teilnehmer versichert?
Jede Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung der Sorgeberechtigten. Hierzu zählen auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum. Da die Teilnahme freiwillig ist, greift im Falle eines Unfalls keine gesetzliche Unfallversicherung, sondern die private Unfall- oder Krankenversicherung des Teilnehmers bzw. dessen Familie. Die Personensorgeberechtigten erteilen bei der Anmeldung im Portal des Ferienprogramms ihr generelles Einverständnis.
Wer hilft bei dringenden Notfällen?
Sollte die teilnehmende Person nicht direkt zu erreichen sein, bitten wir in erster Linie das Kinder- und Jugendbüro unter 02303 103 51 51 zu kontaktieren. Sollte auch das nicht funktionieren, bitten wir unter 0151 50427662 anzurufen.
Werden meine Anmeldedaten gespeichert?
Die Daten werden nur für die jeweiligen Ferien gespeichert. Im Anschluss an das Ferienprogramm werden die Daten gelöscht. Somit ist für jedes Ferienprogramm eine erneute Registrierung vonnöten.
Was ist sonst noch gut zu wissen?
Es mag insbesondere für Eltern, die ihre Kinder das erste Mal anmelden, sehr umfangreich wirken. Für einige Eltern ist es auch ein komisches Gefühl, ihr Kind das erste Mal in fremde Hände zu geben. Es sei jedoch angemerkt, dass das Kinder- und Jugendbüro seit über 30 Jahren erfolgreich den Ferienpass veranstaltet. Zudem sind sich alle Mitarbeitenden, die die Aktionen begleiten, der Verantwortung bewusst und geben sich große Mühe. Gerne kann im Kinder- und Jugendbüro zu einem persönlichen Kennenlernen vorbeigeschaut werden.
Ein besonderer Dank gilt allen Vereinen und Verbänden, die sich im Ferienprogramm engagieren!
Alle Angaben sind ohne Gewähr und werden stetig aktualisiert. (Stand 05.06.2024)