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Kostenzuschuss für Mittagsverpflegung und Teilnahme an einer Klassenfahrt

Erstellt: 14. Juli 2025

Die zunächst bis zum 31.07.2025 befristete Richtlinie des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ wird nun um ein weiteres Jahr verlängert.

Hierdurch ist es auch im kommenden Schul- /Kindergartenjahr möglich 2025/26, die gemeinsame Mittagsverpflegung als auch die Kosten für die Teilnahme an einer Klassenfahrt durch einen Kostenzuschuss zu ermöglichen.

Es geht um Härtefälle - um Kinder und Jugendliche-, die nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden, beispielsweise Kinder und Jugendliche aus Familien,

  • die nur über finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe verfügen (existenzsichernder Bedarf zzgl. 20%),
  • deren Familien aufgrund von Verbraucherinsolvenz oder anderweitigen finanziellen Belastungen aufgrund besonderer individueller Umstände nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen,
  • welche aufgrund eines ungesicherten Rechtstatus weder Leistungen nach dem SGB noch dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und dennoch in NRW leben,
  • deren Eltern aus verschiedensten Gründen nicht erreichbar sind, ein Handlungsbedarf von den Einrichtungen dringend gesehen wird.

Hier klicken, um weitere Infos zu erhalten.

 

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