Erholung ist wichtig. Das Land NRW möchte Sie unterstützen und Ihnen auch in diesem Jahr einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte ermöglichen. Hier können Familien eine gemeinsame Auszeit genießen, Neues erleben und entdecken und wieder zu Kräften kommen.
👨👩👧👦Was wird angeboten?
Ein Familienurlaub mit drei bis sechs Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien. Pro Familie ist nur ein Antrag möglich. Die Antragstellung kann nur alle zwei Jahre erfolgen.
🌞Was erwartet mich vor Ort?
Es erwarten Sie individuelle Freizeitangebote für die gesamte Familie: Spiel, Spaß und spannende Erlebnisse, um den Alltag einmal hinter sich zu lassen. Sie können gemeinsam die Zeit genießen und mit tollen Angeboten für Groß und Klein schöne Tage verbringen.
🌞Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?
Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern.
🌞Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?
Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung.
