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Jugendschutz-Initiativen:

Schutzauftrag entsprechend §8a und §72 a SGB VIII

Das Jugendamt hat den Auftrag, mit allen Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen zu treffen, die das Wohl der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen sicherstellen. Dazu zählt auch, dass keine neben- oder ehrenamtliche Person Kinder oder Jugendliche erzieht oder ausbildet, die zuvor wegen eines Sexualdeliktes rechtskräftig verurteilt wurde. Maßgeblich für die Vereinbarung ist die Vorlage und Sichtung eines erweiterten Führungszeugnisses. 

Materialien zum §72 a SGB VIII:

Handlungsleitfaden sexualisierte Gewalt

Vereinbarung zur Vorlage eines erw. Führungszeugnisses

Verpflichtungserklärung kurzfristige Beschäftigung

Bescheinigung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse

Datenschutz

 


„Kommal klar“

Die Initiative „Kommal klar“ richtet sich an das Gaststättengewerbe, Kioskbetreiber, Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmittelgeschäft. Sie soll dazu beitragen, Minderjährigen den Erwerb und Konsum von Alkohol zu erschweren und gleichzeitig Wirte und Gewerbetreibende informieren und für das Thema sensibilisieren.

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Jugendschutz läuft

Auch hierbei geht es um Alkoholprävention, speziell im (Sport-)Verein. Die Vereine erklären sich formell bereit, während des Trainings, der Spiele, der Festivitäten und der Sitzungen, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen, keinen Alkohol anzubieten und sich im besonderen Maße an die Jugendschutzbestimmungen zu halten. Im Gegenzug bekommt der Verein ein Banner der Initiative zum Aushängen und eine Mannschaft erhält einen Trikot-Satz.

 

Jugendschutz geht uns alle an

Kinder und Jugendliche sind risikofreudig und gehen mit neuen Anforderungen anders um als Erwachsene. Trotz vielfältiger Gefahren in unserer Lebensumwelt sollen sich Kinder und Jugendliche gut und optimal entwickeln können. Heranwachsende orientieren sich an Vorbildern- daher haben nicht nur der Staat und die Eltern einen erzieherischen Einfluss. Altersgerechte Aufklärung und Information soll vor Gefährdungen bewahren und dabei müssen alle Beteiligten mitwirken. Mittels eines großen Banners kann beispielsweise ein Verein, ein Jugendtreff oder eine Organisation zeigen, dass die Jugendschutzbestimmungen einen besonderen Stellenwert in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einnehmen. Bei Interesse nehmen Sie mit dem Kinder- und Jugendbüro Kontakt auf.

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„Ich bleibe fair“

Hierbei werden die Minikicker-Mannschaften der Sportvereine angesprochen. Wer sich schon früh an die Fair-Play-Regeln hält, wird mit Trikots mit unserem Smiley-Logo belohnt. Bei Interesse nehmen Sie mit dem Kinder- und Jugendbüro Kontakt auf.

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Kinder- und Jugendbüro der Kreisstadt Unna
Bahnhofstr. 45 h
59423 Unna
Tel:   +49 2303 10 33 44
Fax: +49 2303 10 35 04
Email: kijub@stadt-unna.de

Allgemeine Informationen