Der Jugendschutz gliedert sich allgemein in drei Bereiche:

  • der gesetzlich-kontrollierende Jugendschutz

    Minderjährige werden durch Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen ausschließlich bei Verstößen von Erwachsenen (z. B. Gewerbetreibende). Kontrolle und Ausführung durch Ordnungsamt und Polizei. Das Gesetz gibt indirekt Hilfestellung für Eltern & Betreuer bei der Erziehung.

    Das Jugendschutzgesetz verständlich erklärt

  • der strukturelle Jugendschutz

    Umfasst Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe, die für ein gesundes Lebensumfeld mit wenig Gefährdungspotential sorgen (Beispiele: Umweltschutz, Stadt- und Verkehrsplanung)

  • der erzieherische, präventive Jugendschutz

    Dient zur Ausbildung, Heranwachsende vor schädlichen Einflüssen zu schützen, durch Information, Beratung, Aufklärung; richtet sich an Jugendliche, Eltern, Lehrer, Erziehende, Multiplikatoren

Erzieherischer Jugendschutz im Kinder- und Jugendbüro

Der Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist beim Kinder- und Jugendbüro angesiedelt, weil Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dessen Hauptzielgruppe bilden. In § 14 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) wird der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz so beschrieben, dass „jungen Menschen Angebote gemacht werden sollen, die es ihnen möglich machen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit, sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.“

Das geschieht hauptsächlich präventiv, das heißt vorbeugend und frühzeitig. Erzieherischer Jugendschutz kümmert sich um Aktionen zur Persönlichkeits- und Meinungsbildung junger Menschen (siehe Beispiele für stattgefundene Projekte).

Auch Eltern, pädagogische Fachkräfte und Personen, die mit dieser Altersgruppe arbeiten, möchte der erzieherische Jugendschutz fähig machen, Kinder und Heranwachsende zu stärken, zu unterstützen und nicht durch Verbote in ihrer Entwicklung einzuschränken. Für eine nachhaltige Wirkung der Jugendschutzmaßnahmen ist die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, sowie die Aktivierung und Fortbildung von Pädagogen und Multiplikatoren wichtig.

Als Querschnittaufgabe ragt der erzieherische Kinder- und Jugendschutz in sämtliche pädagogische Tätigkeitsfelder hinein, wie beispielsweise in Kitas, Schulen, Jugendtreffs.

Weitere Informationen zum Nachlesen

Kinder- und Jugendbüro der Kreisstadt Unna
Bahnhofstr. 45 h
59423 Unna
Tel:   +49 2303 10 33 44
Fax: +49 2303 10 35 04
Email: kijub@stadt-unna.de

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